3. Finanzen und Versicherung
3.1 Allgemeines zu Finanzen
Ontario und speziell
die Gegend um Toronto und Waterloo gehört zu den Reichsten in Kanada, und
das schlägt sich auch in den Preisen nieder. Die gewöhnlichen
Lebenshaltungskosten unterscheiden sich durchschnittlich nicht wesentlich
von denen in Deutschland. Da diese Kosten jedoch großer Subjektivität
unterliegen, wird auf Details verzichtet.
3.1.1 Die Deutsche Bank AG
Die Deutsche Bank hat
ein Abkommen mit der Scotiabank in Kanada und mit der Bank of America in den
USA. Daher kann man mit der DB Kundenkarte, EC-Karte, SparCard mit seiner
PIN an jedem Automaten der Scotiabank gebührenfrei zum Briefkurs Geld
abheben (Briefkurse z.B.:
http://www.oanda.com.
Scotiabanken gibt es in ganz Kanada in ausreichender Dichte, und in direkter
Nachbarschaft zum südlichen Ende des Campus gibt es auch einen Automaten.
Für anstehende
Überweisungen benötigt man ein Konto bei einer kanadischen Bankgesellschaft.
Der Verfügunsrahmen pro Zeiteinheit sollte nicht zu gering angesetzt werden
(dies also schon vor der Abfahrt klären!) Ein bewährtes Verfahren ist,
Bargeld von der Scotiabank abzuholen und direkt auf das Konto bei dieser
Bank einzuzahlen. Der Weg mag umständlich erscheinen ist aber kostenfrei und
sicher.
Die Scotiabank bietet
wie andere Gesellschaften ebenso Schecks als Zahlungsmittel an. Diese
Zahlungsmethode ist nicht unüblich und auch mit keinen zusätzlichen Kosten
verbunden.
In Deutschland sollte,
falls nicht ohnehin geschehen, die Möglichkeit des Online-Banking
freigeschaltet werden, da die Benutzung und Überwachung so am
unkompliziertesten ist.
3.1.2 Die Deutsche Postbank AG
Was die Deutsche Bank
mit Geldautomaten der Scotiabank anbietet, bietet die Postbank bezüglich
Online-Auslandsüberweisungen. Sie benutzt die National Bank of Canada als
Partnerbank. Die National Bank of Canada erhebt ein Entgelt von 4,34 für
diesen Transfer. Bei der Postbank kommen noch einmal 1,50 für den Auftrag
dazu. Das ist wenig im Vergleich zu den Gebühren, die andere Gesellschaften
verlangen. Die maximal zu überweisende Summe beläuft sich auf 12.500 EUR.
Die Dauer des Transfers liegt bei etwa fünf Werktagen.
3.1.3 Dollarkurs
Der Kanadische Dollar
hängt vom Amerikanischen Dollar ab, was zum einen von Vorteil aber auch von
Nachteil sein kann. Momentan beträgt der Kurs ca. 1,40 Kan. Dollar für 1
Euro (Stand Februar 2006). Vor gut zwei Jahren waren es noch 1,63 Dollar.
3.1.4 Kreditkarten (z.B.:
MasterCard/VISA-Card)
Diese beiden Karten
sind in Kanada/USA weit verbreitet. Das Leihen von Mietwagen oder
Snow-Mobilen ist gewöhnlich nur auf diesem Weg möglich. Ebenso sind
Reservierungen meistens unter Nennung der Kreditkartennummer zu tätigen.
Dabei geht es oft nur um die Sicherheit und die Bezahlung selbst kann auf
einem anderen Weg erfolgen.
Bei der Bezahlung mit
Kreditkarten im nichteuropäischen Ausland fallen 1% bzw. 1,75%
Umsatzgebühren an (abhängig von dem Kreditinstitut/der Karte). Mit der
Bezahlung können aber je nach Karte auch Versicherungen in Kraft treten, so
dass die Nutzung von Zeit zu Zeit angebracht ist. Zu den mit den Karten
verbundenen Zusatzleistungen sollten Informationen der Bankgesellschaften
herangezogen werden.
www.deutsche-bank.de
www.scotiabank.com
3.1.5 Bargeld versus Electronic Cash
Für den Anfang sollte
auf jeden Fall eine Menge von etwa 250 ~ in kanadischen Dollar mitgebracht
werden. Ansonsten kommt man fast ohne Bargeld aus, da fast überall die
Bankkarten (Debit Card) akzeptiert werden. Praktisch ist es aber schon,
genügend Bargeld mit sich zu führen. Das Geld wird direkt mit geringer
Verzögerung (Minuten bis Stunden) vom kanadischen Konto abgebucht.
3.1.6 Überweisen/Orderscheck
Eine weitere
Möglichkeit um Geld nach Kanada zu transferieren, ist eine
Auslandsüberweisung. Die Kosten schwanken von Bank zu Bank, erkundigt Euch
daher am besten schon im Voraus bei verschiedenen Banken. Der Umtauschkurs
scheint auf deutscher Seite besser zu sein, daher am besten in Can$
überweisen. Wer nicht unbedingt einen Dauerauftrag in Anspruch nehmen
möchte, sollte unbedingt den unter 3.1.1 beschriebenen Weg wählen.
Orderchecks sollten
auf eine kanadische Bank ausgestellt sein. Dann wird das Geld innerhalb
einer Woche auf Euer Konto gutgeschrieben. Der Vorteil einer Überweisung ist
die Geschwindigkeit: ungefähr 4 Tage. Erkundigt Euch auf jeden Fall, wie die
aktuellen Konditionen aussehen!
Da diese Optionen aber
alle ihren Preis haben, bleibt die beste und schnellste Lösung immer noch
die unter 3.1.1 erwähnte. Man kann sich demnach am preisgünstigsten Geld auf
sein deutsches Konto überweisen lassen und man zieht sich anschliessend die
gewünschte Menge Bargeld am Automaten.
3.1.7 Ausgaben in den ersten
Wochen
Damit Ihr mal eine
Idee bekommt, was man nur in den ersten Wochen los werden kann (seht Euch
schon mal nach Hiwi-Jobs um):
(Stand 2005/2006)
-
Tuition fee (UHIP
etc. all inclusive) ca. 2200 CDN$
-
Auto: siehe
Kapitel 6, hier kann auch ein größerer Betrag zusammenkommen
-
UW Student
Residence (Wohnen), 1. Term Miete: ca. $2450
der erste Monat in
Waterloo $1000 aufwärts:
-
Bücher (pro Term)
$100-500
-
Essen (pro Monat)
$200-300
-
Erbschaft:
Verhandlungsbasis
3.2
Krankenversicherung
Ihr seid über die Uni
in Waterloo versichert (UHIP). Nebenbei müsst Ihr den Supplementary Health
Insurance Plan (SHIP) nehmen, der für einige wichtige Medikamente aufkommt.
Zusätzlich gibt es einen Basisschutz für Zahnmedizin, der aber nicht sehr
weitreichend sein kann, da dieser Einzelposten nur 9 $ pro Monat ausmacht
(Erfahrungen noch nicht vorhanden, Stand Januar 2006). Zusammen kostet alles
ungefähr 60 $ pro Monat. . UHIP ist in Kanada überall anerkannt, und Ihr
müsst nichts auslegen.
Ihr bekommt zwar vom
DAAD eine Vergütung, diese deckt aber nicht die gesamten Gebühren. Wenn ihr
BAföG bekommt könnt ihr ebenfalls einen Krankenversicherungszuschuss
beantragen. Die reguläre kanadische Krankenversicherung (UHIP) deckt Arzt-
und Krankenhauskosten in Kanada. Wahrscheinlich nur sehr eingeschränkt ist
dahingegen Zahnmedizin.
Von Vorteil ist, dass
Ihr auch außerhalb Kanadas für einen begrenzten Zeitraum versichert seid.
Ihr müsst aber vorher alle Kosten auslegen. Lasst Euch ruhig von der Uni in
Waterloo die Versicherungsbedingungen geben, damit Ihr genau informiert
seid, was bezahlt wird und was nicht (und auch bei welcher Reisedauer) -
Versicherungsangelegenheiten sind immer kompliziert.
Die UHIP-Versicherung
wird nach Ablauf des Studiums ungültig, man kann sie aber um 2 Monate
verlängern.
Eine
Auslandsreiseversicherung als Ersatz für UHIP fällt aus, da sie nur für
zusammenhängende Zeiträume bis ca. 3 Monate gilt (z.B. Kreditkarte!). Auch
für eine eventuelle Reise gen Westküste oder USA nach dem Jahr in Waterloo
gilt keine normale Auslandsreisekrankenversicherung, da man sich schon im
Vorfeld länger im Ausland aufgehalten hat und diese Reise nicht unabhängig
davon macht, sondern direkt im Anschluss.
Wer bei seinen Eltern
mitversichert ist, kann die deutsche Versicherung weiterlaufen lassen und
sich erkundigen, was bei Auslandsaufenthalten getragen wird (Gesetzliche
meist nichts, Privat wahrscheinlich etwas bis alles).
An dieser Stelle wird
kurz darauf hingewiesen, dass eigentlich alle Fälle von Bedeutung auf
normaler Basis abgedeckt sind. Bisher gab es unseres Wissens keine grossen
Probleme. Insgesamt macht also das Abschliessen einer zusätzlichen
Auslandsreisekrankenversicherung (für gewöhnlich über 400 oder 500 Euro pro
Jahr) nur dann Sinn, wenn Sonderfälle wie z.B. Allergien auftreten
(Konditionen genau checken!) oder wenn man ein äußerst ausgeprägtes
Sicherheitsbedürfnis hat.
Eine Alternative
bietet die Versicherungskammer Bayern mit ihrer Privaten Auslandsreise
Krankenversicherung. Kostet für 365 Tage etwa 380,- €.
Der Vorteil:
-
Auch gesetzlich
Versicherte haben Zugang zu dieser Versicherung
-
Sie zahlt egal ob
ein anderer Versicherungsschutz besteht
-
Auch
Zahnbehandlungen sind abgedeckt
Der Nachteil:
-
Ihr kommt nicht um
die kanadischen Versicherungen rum, da Ihr sonst nicht eingeschrieben
werdet, zahlt also einige Leistungen doppelt.
-
Ihr müsst die
Kosten zunächst auslegen, Immer detaillierte Rechnung geben lassen! (Art
der Krankheit, Medikamente, Art und Dauer der Behandlung).
Eine weitere Option
besteht in der Krankenversicherung der Victoria, die man über die FH
Hannover problemlos bekommt:
http://wwwserv1.rz.fh-hannover.de/usa/versicherung.htm
Falls man seine
deutsche private Versicherung nicht braucht, die deutsche Versicherung
aussetzen, um Geld zu sparen. Nicht vergessen, falls man Weihnachten
heimfährt, für diese Zeit wieder einsetzen! Seid Ihr gesetzlich über die
Eltern mitversichert, sollte es keinen Kostenvorteil geben, sich für das
Auslandsjahr abzumelden.
3.3 BAföG
3.3.1 Allgemeines
Für ein
Auslandsstudium in Kanada ist das Amt in Erfurt zuständig.
Hier ist die Adresse:
Studentenwerk
Erfurt-Ilmenau
Amt für Ausbildungsförderung
Nordhäuser Straße 63
99089 Erfurt
Postfach 10 16 17,
99016 Erfurt
Tel.: 0361 - 737 1853
Fax: 0361 - 737 1992
E-Mail: swe-i@swe.uni-erfurt.de
Internet: http://www.studentenwerk-erfurt-ilmenau.de
Zunächst fordert ihr
mit einem formlosen Schreiben in Erfurt einen Antrag an oder ladet euch aus
dem Internet die entsprechenden Formulare herunter. Dies muss so rechtzeitig
geschehen, dass euer Antrag spätestens sechs Monate vor Studienbeginn in
Erfurt vorliegt. Es ist dabei egal, ob Euch schon alle Unterlagen vorliegen,
das Eingangsdatum ist entscheidend, denn es gibt definitiv erst sechs Monate
danach das erste Geld.
Die Unterlagen die euch dann zugesandt werden enthalten einerseits
die altbekannten Formblätter vom Erstantrag, zusätzlich ein Formblatt in
dem Informationen zum Auslandsstudium gegeben werden müssen und ein
weiteres in dem die University of Waterloo ein paar Dinge zu eurem
Aufenthalt bestätigen muss (Status als Vollzeitstudent, Dauer des
Auslandsaufenthaltes, Höhe der Studiengebühren und weiteres).
Wir haben diese Bescheinigung vorläufig von Herrn Hempel
unterschreiben lassen. Diese Bescheinigung musste dann in Kanada noch mal
neu ausgefüllt und unterschrieben werden. Das ihr diese Bescheinigung in
Deutschland schon einmal ausfüllt hat den Vorteil, dass euer Antrag
überhaupt schon bearbeitet wird und somit nach dem Einreichen der Unterlagen
und
Rechnungen aus Kanada direkt mit den Zahlungen begonnen werden
kann. Ansonsten würdet ihr unter Umständen erst im Januar euer Geld
sehen. Dies war bei einigen von uns der Fall, die anstelle des Formblattes
eine andere Bestätigung von Frau Machon aus dem Studentenwerk eingeschickt
haben. Es wird Wert auf genau dieses Formblatt gelegt und erst zwei Monate
nach Einreichen wird mit den Zahlungen dieser Gebühren begonnen.
In diesem Punkt könnt ihr euch auch
gerne an uns wenden – wir können dann versuchen die entsprechenden Formulare
schon vor eurem Eintreffen zu organisieren und nach Deutschland zu schicken
– es handelt sich dabei schließlich, um sehr viel Geld, dass man sonst
auslegen muss – also einfach bescheid sagen!
Weiterhin fordert das BAföG-Amt eine Bestätigung der Einschreibung
nebst selbst angefertigter Übersetzung. Bleibt in Kontakt mit
euren Sachbearbeitern und fragt welche Nachweise sie eventuell noch
brauchen.
Besorgt euch möglichst schnell die e-mail Adresse eures Sachbearbeiters,
sodass ihr Fragen schnell und unkompliziert klären könnt. Per Telefon ist es
ein bisschen kompliziert, da man dort immer nun montags und mittwochs von
9:00 bis 12:00 anrufen darf, was ja hier mitten in der Nacht ist.Über
Einreichtermine und Form der zahlreichen Bestätigungen die ihr aus Kanada
schicken müsst herrschen zwischen den einzelnen Sachbearbeitern große
Unterschiede.
Fügt eurem Antrag noch einen formlosen Antrag bei, indem
ihr Abschlagszahlungen für die Studiengebühren und den Flug fordert,
probiert es auch noch mit Abschlagszahlungen für die Miete, wurde bei uns
aber leider nicht genehmigt.
3.3.2
Flugkosten mit BAföG
Ihr müsst den Flug buchen und bekommt,
wenn ihr die Rechnung einreicht und eine Abschlagszahlung beantragt habt,
die Kosten mit der ersten Zahlung erstattet. Ansonsten werden die Flugkosten
auf die Monate verteilt zurückerstattet.
3.3.3
Studiengebühren mit BAföG
Ihr bezahlt in
Waterloo die Rechnung und bekommt dieses Geld vom Bafög-Amt zurückerstattet.
Je nach Sachbearbeiter bekommt ihr die Abschlagszahlungen pro Term nach dem
Einreichen der jeweiligen Rechnung, oder für das ganze Jahr nach dem
Einreichen des oben erwähnten Formblattes in dem die Höhe der
Studiengebühren und Krankenversicherungskosten bestätigt wird.
Da die Zahlungen in der Regel etwas länger brauchen, geht zu Reini
und bittet ihn, dass er für euch eine Vereinbarung erstellt, sodass ihr
die Studiengebühren etwas später zahlen könnt. Wir mussten eine
Vereinbarung unterzeichnen, dass wir zwar spät, aber dennoch zahlen werden.
Dann waren auch keine Late-Fees fällig. Wenn sich die Zahlungen nicht zu
sehr verspäten ist es auch möglich das ganze alleine mit den zuständigen
Beamten hier in Waterloo zu regeln (ohne Vereinbarungsunterzeichnung) – sie
wissen schon bescheid, dass dieser Fall hin- und wieder auftritt und sind
uns sehr entgegen gekommen.
Problematisch an der ganzen Sache ist nun, dass ihr die Miete für
euer Wohnheim für jeden Term im Voraus zahlen müsst, hierfür
aber voraussichtlich keine Abschlagszahlung bekommt. Entweder ihr habt
das Geld, im ersten Term ca. €1400,- im zweiten ca. €1000,- auf der
hohen Kante, oder ihr beantragt einen Bildungskredit. Dann seid ihr
von vornherein nicht auf pünktliche Zahlungen des BAföG Amtes oder auf die
Toleranz waterlooer Einrichtungen angewiesen.
Ihr bezahlt hier in Waterloo die Studiengebühren und erhaltet sie dann
vom BAFÖG-Amt als Abschlagszahlung zurück. Es werden nur diese Gebühren
übernommen, der DAAD übernimmt den Rest (Kopie von der Rechnung anfertigen,
bevor Ihr
sie nach Erfurt schickt!).
3.3.4 BAFÖG –
Bestätigung fürs Visum
Es ist nicht möglich
vom BaföG Amt im Voraus eine Bestätigung zu erhalten, dass euch BaföG
zusteht und ihr entsprechende Zahlungen erhaltet, um euren
Auslandsaufenthalt finanzieren zu können. Das Amt kann vor der endgültigen
Bearbeitung des Antrags keine Bestätigungen darüber rausgeben und die ist
nun mal erst sechs Monate nach Antragseingang fertig. Somit könnt ihr euch
nicht bei der Beantragung des Visums darauf berufen und müsst versuchen das
Geld anders nachzuweisen (z. B. durch eine Bestätigung von euren Eltern oder
einen Bildungskredit...).
Zum Schluss noch der
ermutigende Hinweis, dass bisher alles immer
irgendwie geklappt hat – man muss nur immer hartnäckig am Ball bleiben!
3.4 Bildungskredit
Unsere Regierung sieht
eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung von Bildung vor.
Nach einem erfolgreichen Antrag übernimmt das Bundesverwaltungsamt eine
Bürgschaft, so dass die Deutsche Ausgleichsbank bereit ist, einen Kredit zu
gewähren, der genauen Regeln folgt. Vorteile an dieser Möglichkeit sind der
geringe Zinssatz, die Stundung der Zinsen bis zwei Jahre nach Ablauf der
Kreditzahlungslaufzeit, die großzügige Bereitstellung und der unkomplizierte
und schnelle Abwicklungsprozess. Gezahlt werden maximal 1800 EUR als
Abschlag und über höchstens zwei Jahre monatlich maximal 300 EUR. Das
bedeutet für das Austauschjahr (den Bildungszweck und Zeitraum muss man
natürlich spezifizieren) eine maximale Summe von 5400 EUR.
Natürlich ist das viel
Geld und es ist nicht besonders schön Schulden in diesem Umfang zu haben
aber der Kreditgeber ist in diesem Fall absolut fair und in höchstem Maße
vertrauenswürdig. Eine solche Enstcheidung ist natürlich auch als
Investition in die eigene Zukunft zu sehen.
Das Beziehen des
Bildungskredites beeinflusst die BAföG- oder DAAD-Zahlungen nicht, da es
sich um einen unabhängigen Kredit handelt. Die formelle Abwicklung startet
mit einem Antrag im Internet. Hierzu unbedingt die folgende Seite aufsuchen,
die den Antrag enthält und auch sonst alle Informationen aus erster Hand
bereitstellt.
www.bildungskredit.de
Mit dem Eingang des
Antrages wird grundsätzlich die beantragte Summe blockiert soweit der Etat
noch über diese Summe verfügt. Der Etat für den Bildungskredit ist begrenzt,
was aber bei rechtzeitiger Beantragung kein Problem sein sollte. Wenn alle
nötigen Unterlagen eingeschickt worden sind, ist die Antwort innerhalb einer
Woche zurück. Es wird empfohlen, Unterlagen gescannt per Email einzusenden
(.jpg oder andere Formate angemessener Dateigröße), da das sonst im
Bundesverwaltungsamt geschehen muss und zu etwa zweiwöchigen Verzögerungen
führen kann. Darauf folgt ein kurzer Kontakt mit der Deutschen
Ausgleichsbank, die den Vertragsschluss beinhaltet. Das Zeitfenster hierfür
ist ebenso etwa eine Woche. Ist der Vertrag abgeschlossen beginnen je nach
Vereinbarung auch schon die Zahlungen.
Man sollte auf keinen
Fall vor dieser Möglichkeit zurückschrecken, da sie eventuell die einzige
ist, die einen solchen Aufenthalt ermöglicht und der ist es in jedem Fall
Wert!