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3. Finanzen und Versicherung
3.1 Allgemeines zu Finanzen

Ontario und speziell die Gegend um Toronto und Waterloo gehört zu den Reichsten in Kanada, und das schlägt sich auch in den Preisen nieder. Die gewöhnlichen Lebenshaltungskosten unterscheiden sich durchschnittlich nicht wesentlich von denen in Deutschland. Da diese Kosten jedoch großer Subjektivität unterliegen, wird auf Details verzichtet.

3.1.1 Die Deutsche Bank AG

Die Deutsche Bank hat ein Abkommen mit der Scotiabank in Kanada und mit der Bank of America in den USA. Daher kann man mit der DB Kundenkarte, EC-Karte, SparCard mit seiner PIN an jedem Automaten der Scotiabank gebührenfrei zum Briefkurs Geld abheben (Briefkurse z.B.: http://www.oanda.com. Scotiabanken gibt es in ganz Kanada in ausreichender Dichte, und in direkter Nachbarschaft zum südlichen Ende des Campus gibt es auch einen Automaten.

Für anstehende Überweisungen benötigt man ein Konto bei einer kanadischen Bankgesellschaft. Der Verfügunsrahmen pro Zeiteinheit sollte nicht zu gering angesetzt werden (dies also schon vor der Abfahrt klären!) Ein bewährtes Verfahren ist, Bargeld von der Scotiabank abzuholen und direkt auf das Konto bei dieser Bank einzuzahlen. Der Weg mag umständlich erscheinen ist aber kostenfrei und sicher.

Die Scotiabank bietet wie andere Gesellschaften ebenso Schecks als Zahlungsmittel an. Diese Zahlungsmethode ist nicht unüblich und auch mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.

In Deutschland sollte, falls nicht ohnehin geschehen, die Möglichkeit des Online-Banking freigeschaltet werden, da die Benutzung und Überwachung so am unkompliziertesten ist.

3.1.2 Die Deutsche Postbank AG

Was die Deutsche Bank mit Geldautomaten der Scotiabank anbietet, bietet die Postbank bezüglich Online-Auslandsüberweisungen. Sie benutzt die National Bank of Canada als Partnerbank. Die National Bank of Canada erhebt ein Entgelt von 4,34 für diesen Transfer. Bei der Postbank kommen noch einmal 1,50 für den Auftrag dazu. Das ist wenig im Vergleich zu den Gebühren, die andere Gesellschaften verlangen. Die maximal zu überweisende Summe beläuft sich auf 12.500 EUR. Die Dauer des Transfers liegt bei etwa fünf Werktagen.

3.1.3 Dollarkurs

Der Kanadische Dollar hängt vom Amerikanischen Dollar ab, was zum einen von Vorteil aber auch von Nachteil sein kann. Momentan beträgt der Kurs ca. 1,40 Kan. Dollar für 1 Euro (Stand Februar 2006). Vor gut zwei Jahren waren es noch 1,63 Dollar.

3.1.4 Kreditkarten (z.B.: MasterCard/VISA-Card)

Diese beiden Karten sind in Kanada/USA weit verbreitet. Das Leihen von Mietwagen oder Snow-Mobilen ist gewöhnlich nur auf diesem Weg möglich. Ebenso sind Reservierungen meistens unter Nennung der Kreditkartennummer zu tätigen. Dabei geht es oft nur um die Sicherheit und die Bezahlung selbst kann auf einem anderen Weg erfolgen.

Bei der Bezahlung mit Kreditkarten im nichteuropäischen Ausland fallen 1% bzw. 1,75% Umsatzgebühren an (abhängig von dem Kreditinstitut/der Karte). Mit der Bezahlung können aber je nach Karte auch Versicherungen in Kraft treten, so dass die Nutzung von Zeit zu Zeit angebracht ist. Zu den mit den Karten verbundenen Zusatzleistungen sollten Informationen der Bankgesellschaften herangezogen werden.

www.deutsche-bank.de    www.scotiabank.com 

3.1.5 Bargeld versus Electronic Cash

Für den Anfang sollte auf jeden Fall eine Menge von etwa 250 ~ in kanadischen Dollar mitgebracht werden. Ansonsten kommt man fast ohne Bargeld aus, da fast überall die Bankkarten (Debit Card) akzeptiert werden. Praktisch ist es aber schon, genügend Bargeld mit sich zu führen. Das Geld wird direkt mit geringer Verzögerung (Minuten bis Stunden) vom kanadischen Konto abgebucht.

3.1.6 Überweisen/Orderscheck

Eine weitere Möglichkeit um Geld nach Kanada zu transferieren, ist eine Auslandsüberweisung. Die Kosten schwanken von Bank zu Bank, erkundigt Euch daher am besten schon im Voraus bei verschiedenen Banken. Der Umtauschkurs scheint auf deutscher Seite besser zu sein, daher am besten in Can$ überweisen. Wer nicht unbedingt einen Dauerauftrag in Anspruch nehmen möchte, sollte unbedingt den unter 3.1.1 beschriebenen Weg wählen.

Orderchecks sollten auf eine kanadische Bank ausgestellt sein. Dann wird das Geld innerhalb einer Woche auf Euer Konto gutgeschrieben. Der Vorteil einer Überweisung ist die Geschwindigkeit: ungefähr 4 Tage. Erkundigt Euch auf jeden Fall, wie die aktuellen Konditionen aussehen!

Da diese Optionen aber alle ihren Preis haben, bleibt die beste und schnellste Lösung immer noch die unter 3.1.1 erwähnte. Man kann sich demnach am preisgünstigsten Geld auf sein deutsches Konto überweisen lassen und man zieht sich anschliessend die gewünschte Menge Bargeld am Automaten.

3.1.7 Ausgaben in den ersten Wochen

Damit Ihr mal eine Idee bekommt, was man nur in den ersten Wochen los werden kann (seht Euch schon mal nach Hiwi-Jobs um):

(Stand 2005/2006)

  • Tuition fee (UHIP etc. all inclusive) ca. 2200 CDN$

  • Auto: siehe Kapitel 6, hier kann auch ein größerer Betrag zusammenkommen

  • UW Student Residence (Wohnen), 1. Term Miete: ca. $2450

der erste Monat in Waterloo $1000 aufwärts:

  • Bücher (pro Term) $100-500

  • Essen (pro Monat) $200-300

  • Erbschaft: Verhandlungsbasis

3.2 Krankenversicherung

Ihr seid über die Uni in Waterloo versichert (UHIP). Nebenbei müsst Ihr den Supplementary Health Insurance Plan (SHIP) nehmen, der für einige wichtige Medikamente aufkommt. Zusätzlich gibt es einen Basisschutz für Zahnmedizin, der aber nicht sehr weitreichend sein kann, da dieser Einzelposten nur 9 $ pro Monat ausmacht (Erfahrungen noch nicht vorhanden, Stand Januar 2006). Zusammen kostet alles ungefähr 60 $ pro Monat. . UHIP ist in Kanada überall anerkannt, und Ihr müsst nichts auslegen.

Ihr bekommt zwar vom DAAD eine Vergütung, diese deckt aber nicht die gesamten Gebühren. Wenn ihr BAföG bekommt könnt ihr ebenfalls einen Krankenversicherungszuschuss beantragen. Die reguläre kanadische Krankenversicherung (UHIP) deckt Arzt- und Krankenhauskosten in Kanada. Wahrscheinlich nur sehr eingeschränkt ist dahingegen Zahnmedizin.

Von Vorteil ist, dass Ihr auch außerhalb Kanadas für einen begrenzten Zeitraum versichert seid.  Ihr müsst aber vorher alle Kosten auslegen. Lasst Euch ruhig von der Uni in Waterloo die Versicherungsbedingungen geben, damit Ihr genau informiert seid, was bezahlt wird und was nicht (und auch bei welcher Reisedauer) - Versicherungsangelegenheiten sind immer kompliziert.

Die UHIP-Versicherung wird nach Ablauf des Studiums ungültig, man kann sie aber um 2 Monate verlängern.

Eine Auslandsreiseversicherung als Ersatz für UHIP fällt aus, da sie nur für zusammenhängende Zeiträume bis ca. 3 Monate gilt (z.B. Kreditkarte!). Auch für eine eventuelle Reise gen Westküste oder USA nach dem Jahr in Waterloo gilt keine normale Auslandsreisekrankenversicherung, da man sich schon im Vorfeld länger im Ausland aufgehalten hat und diese Reise nicht unabhängig davon macht, sondern direkt im Anschluss. 

Wer bei seinen Eltern mitversichert ist, kann die deutsche Versicherung weiterlaufen lassen und sich erkundigen, was bei Auslandsaufenthalten getragen wird (Gesetzliche meist nichts, Privat wahrscheinlich etwas bis alles).

An dieser Stelle wird kurz darauf hingewiesen, dass eigentlich alle Fälle von Bedeutung auf normaler Basis abgedeckt sind. Bisher gab es unseres Wissens keine grossen Probleme. Insgesamt macht also das Abschliessen einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung (für gewöhnlich über 400 oder 500 Euro pro Jahr) nur dann Sinn, wenn Sonderfälle wie z.B. Allergien auftreten (Konditionen genau checken!) oder wenn man ein äußerst ausgeprägtes Sicherheitsbedürfnis hat.

Eine Alternative bietet die Versicherungskammer Bayern mit ihrer Privaten Auslandsreise Krankenversicherung. Kostet für 365 Tage etwa 380,- €.

Der Vorteil:

  • Auch gesetzlich Versicherte haben Zugang zu dieser Versicherung

  • Sie zahlt egal ob ein anderer Versicherungsschutz besteht

  • Auch Zahnbehandlungen sind abgedeckt

Der Nachteil:

  • Ihr kommt nicht um die kanadischen Versicherungen rum, da Ihr sonst nicht eingeschrieben werdet, zahlt also einige Leistungen doppelt.

  • Ihr müsst die Kosten zunächst auslegen, Immer detaillierte Rechnung geben lassen! (Art der Krankheit, Medikamente, Art und Dauer der Behandlung).

Eine weitere Option besteht in der Krankenversicherung der Victoria, die man über die FH Hannover problemlos bekommt: http://wwwserv1.rz.fh-hannover.de/usa/versicherung.htm

Falls man seine deutsche private Versicherung nicht braucht, die deutsche Versicherung aussetzen, um Geld zu sparen. Nicht vergessen, falls man Weihnachten heimfährt, für diese Zeit wieder einsetzen! Seid Ihr gesetzlich über die Eltern mitversichert, sollte es keinen Kostenvorteil geben, sich für das Auslandsjahr abzumelden.

3.3 BAföG
3.3.1 Allgemeines

Für ein Auslandsstudium in Kanada ist das Amt in Erfurt zuständig.
Hier ist die Adresse:

Studentenwerk Erfurt-Ilmenau
Amt für Ausbildungsförderung
Nordhäuser Straße 63
99089 Erfurt
Postfach 10 16 17,
99016 Erfurt
Tel.: 0361 - 737 1853
Fax: 0361 - 737 1992
E-Mail: swe-i@swe.uni-erfurt.de
Internet: http://www.studentenwerk-erfurt-ilmenau.de

Zunächst fordert ihr mit einem formlosen Schreiben in Erfurt einen Antrag an oder ladet euch aus dem Internet die entsprechenden Formulare herunter. Dies muss so rechtzeitig geschehen, dass euer Antrag spätestens sechs Monate vor Studienbeginn in Erfurt vorliegt. Es ist dabei egal, ob Euch schon alle Unterlagen vorliegen, das Eingangsdatum ist entscheidend, denn es gibt definitiv erst sechs Monate danach das erste Geld.

Die Unterlagen die euch dann zugesandt werden enthalten einerseits die altbekannten Formblätter vom Erstantrag, zusätzlich ein Formblatt in dem Informationen zum Auslandsstudium gegeben werden müssen und ein weiteres in dem die University of Waterloo ein paar Dinge zu eurem Aufenthalt bestätigen muss (Status als Vollzeitstudent, Dauer des 
Auslandsaufenthaltes, Höhe der Studiengebühren und weiteres).

Wir haben diese Bescheinigung vorläufig von Herrn Hempel unterschreiben lassen. Diese Bescheinigung musste dann in Kanada noch mal neu ausgefüllt und unterschrieben werden. Das ihr diese Bescheinigung in Deutschland schon einmal ausfüllt hat den Vorteil, dass euer Antrag überhaupt schon bearbeitet wird und somit nach dem Einreichen der Unterlagen und 
Rechnungen aus Kanada direkt mit den Zahlungen begonnen werden kann. Ansonsten würdet ihr unter Umständen erst im Januar euer Geld sehen. Dies war bei einigen von uns der Fall, die anstelle des Formblattes eine andere Bestätigung von Frau Machon aus dem Studentenwerk eingeschickt haben. Es wird Wert auf genau dieses Formblatt gelegt und erst zwei Monate nach Einreichen wird mit den Zahlungen dieser Gebühren begonnen.

In diesem Punkt könnt ihr euch auch gerne an uns wenden – wir können dann versuchen die entsprechenden Formulare schon vor eurem Eintreffen zu organisieren und nach Deutschland zu schicken – es handelt sich dabei schließlich, um sehr viel Geld, dass man sonst auslegen muss – also einfach bescheid sagen!
Weiterhin fordert das BAföG-Amt eine Bestätigung der Einschreibung nebst selbst angefertigter Übersetzung. Bleibt in Kontakt mit euren Sachbearbeitern und fragt welche Nachweise sie eventuell noch brauchen.

Besorgt euch möglichst schnell die e-mail Adresse eures Sachbearbeiters, sodass ihr Fragen schnell und unkompliziert klären könnt. Per Telefon ist es ein bisschen kompliziert, da man dort immer nun montags und mittwochs von 9:00 bis 12:00 anrufen darf, was ja hier mitten in der Nacht ist.Über Einreichtermine und Form der zahlreichen Bestätigungen die ihr aus Kanada schicken müsst herrschen zwischen den einzelnen Sachbearbeitern große Unterschiede.

Fügt eurem Antrag noch einen formlosen Antrag bei, indem ihr Abschlagszahlungen für die Studiengebühren und den Flug fordert, probiert es auch noch mit Abschlagszahlungen für die Miete, wurde bei uns aber leider nicht genehmigt.

3.3.2 Flugkosten mit BAföG

Ihr müsst den Flug buchen und bekommt, wenn ihr die Rechnung einreicht und eine Abschlagszahlung beantragt habt, die Kosten mit der ersten Zahlung erstattet. Ansonsten werden die Flugkosten auf die Monate verteilt zurückerstattet.

3.3.3 Studiengebühren mit BAföG

Ihr bezahlt in Waterloo die Rechnung und bekommt dieses Geld vom Bafög-Amt zurückerstattet. Je nach Sachbearbeiter bekommt ihr die Abschlagszahlungen pro Term nach dem Einreichen der jeweiligen Rechnung, oder für das ganze Jahr nach dem Einreichen des oben erwähnten Formblattes in dem die Höhe der Studiengebühren und Krankenversicherungskosten bestätigt wird.

Da die Zahlungen in der Regel etwas länger brauchen, geht zu Reini und bittet ihn, dass er für euch eine Vereinbarung erstellt, sodass ihr die Studiengebühren etwas später zahlen könnt. Wir mussten eine Vereinbarung unterzeichnen, dass wir zwar spät, aber dennoch zahlen werden. Dann waren auch keine Late-Fees fällig. Wenn sich die Zahlungen nicht zu sehr verspäten ist es auch möglich das ganze alleine mit den zuständigen Beamten hier in Waterloo zu regeln (ohne Vereinbarungsunterzeichnung) – sie wissen schon bescheid, dass dieser Fall hin- und wieder auftritt und sind uns sehr entgegen gekommen.

Problematisch an der ganzen Sache ist nun, dass ihr die Miete für euer Wohnheim für jeden Term im Voraus zahlen müsst, hierfür aber voraussichtlich keine Abschlagszahlung bekommt. Entweder ihr habt das Geld, im ersten Term ca. €1400,- im zweiten ca. €1000,- auf der hohen Kante, oder ihr beantragt einen Bildungskredit. Dann seid ihr von vornherein nicht auf pünktliche Zahlungen des BAföG Amtes oder auf die Toleranz waterlooer Einrichtungen angewiesen.
 
Ihr bezahlt hier in Waterloo die Studiengebühren und erhaltet sie dann vom BAFÖG-Amt als Abschlagszahlung zurück. Es werden nur diese Gebühren übernommen, der DAAD übernimmt den Rest (Kopie von der Rechnung anfertigen, bevor Ihr 
sie nach Erfurt schickt!).

3.3.4 BAFÖG – Bestätigung fürs Visum

Es ist nicht möglich vom BaföG Amt im Voraus eine Bestätigung zu erhalten, dass euch BaföG zusteht und ihr entsprechende Zahlungen erhaltet, um euren Auslandsaufenthalt finanzieren zu können. Das Amt kann vor der endgültigen Bearbeitung des Antrags keine Bestätigungen darüber rausgeben und die ist nun mal erst sechs Monate nach Antragseingang fertig. Somit könnt ihr euch nicht bei der Beantragung des Visums darauf berufen und müsst versuchen das Geld anders nachzuweisen (z. B. durch eine Bestätigung von euren Eltern oder einen Bildungskredit...).

Zum Schluss noch der ermutigende Hinweis, dass bisher alles immer 
irgendwie geklappt hat – man muss nur immer hartnäckig am Ball bleiben!

3.4 Bildungskredit

Unsere Regierung sieht eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung von Bildung vor. Nach einem erfolgreichen Antrag übernimmt das Bundesverwaltungsamt eine Bürgschaft, so dass die Deutsche Ausgleichsbank bereit ist, einen Kredit zu gewähren, der genauen Regeln folgt. Vorteile an dieser Möglichkeit sind der geringe Zinssatz, die Stundung der Zinsen bis zwei Jahre nach Ablauf der Kreditzahlungslaufzeit, die großzügige Bereitstellung und der unkomplizierte und schnelle Abwicklungsprozess. Gezahlt werden maximal 1800 EUR als Abschlag und über höchstens zwei Jahre monatlich maximal 300 EUR. Das bedeutet für das Austauschjahr (den Bildungszweck und Zeitraum muss man natürlich spezifizieren) eine maximale Summe von 5400 EUR.

Natürlich ist das viel Geld und es ist nicht besonders schön Schulden in diesem Umfang zu haben aber der Kreditgeber ist in diesem Fall absolut fair und in höchstem Maße vertrauenswürdig. Eine solche Enstcheidung ist natürlich auch als Investition in die eigene Zukunft zu sehen.

Das Beziehen des Bildungskredites beeinflusst die BAföG- oder DAAD-Zahlungen nicht, da es sich um einen unabhängigen Kredit handelt. Die formelle Abwicklung startet mit einem Antrag im Internet. Hierzu unbedingt die folgende Seite aufsuchen, die den Antrag enthält und auch sonst alle Informationen aus erster Hand bereitstellt.

www.bildungskredit.de

Mit dem Eingang des Antrages wird grundsätzlich die beantragte Summe blockiert soweit der Etat noch über diese Summe verfügt. Der Etat für den Bildungskredit ist begrenzt, was aber bei rechtzeitiger Beantragung kein Problem sein sollte. Wenn alle nötigen Unterlagen eingeschickt worden sind, ist die Antwort innerhalb einer Woche zurück. Es wird empfohlen, Unterlagen gescannt per Email einzusenden (.jpg oder andere Formate angemessener Dateigröße), da das sonst im Bundesverwaltungsamt geschehen muss und zu etwa zweiwöchigen Verzögerungen führen kann. Darauf folgt ein kurzer Kontakt mit der Deutschen Ausgleichsbank, die den Vertragsschluss beinhaltet. Das Zeitfenster hierfür ist ebenso etwa eine Woche. Ist der Vertrag abgeschlossen beginnen je nach Vereinbarung auch schon die Zahlungen.

Man sollte auf keinen Fall vor dieser Möglichkeit zurückschrecken, da sie eventuell die einzige ist, die einen solchen Aufenthalt ermöglicht und der ist es in jedem Fall Wert!